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Elektronisches Grundbuch SOLUM-STAR

Grundbucheinsicht, Abrufverfahren


Wie alle niedersächsischen Amtsgerichte arbeitet auch das Amtsgericht Hann. Münden mit dem elektronischen Grundbuchverfahren SOLUM-STAR. Hierzu wurde der bisherige Grundbuchbestand im Jahr 2004 eingescannt und in Bilddateien überführt.

Grundbucheinsicht kann beim Amtsgericht genommen werden.

Daneben haben Notare, Versicherungen, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Banken und Sparkassen die Möglichkeit, am automatisierten Abrufverfahren teilzunehmen und so den Grundbuchinhalt am eigenen PC zu recherchieren.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website des Oberlandesgerichts Celle.

Hinweis zur Anforderung von Grundbuchausdrucken durch Internetdienstleister

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte „Online-Grundbuchauszüge“ an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren.

In mehreren Fällen ist trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchausdruck übersandt worden. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch das Grundbuchamt zurückgewiesen.

SolumStar
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