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Opferhilfe


Regionales Opferhilfebüro Göttingen

Hier werden Sie weitergeleitet auf die Internetseite der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen, wo Sie die Kontaktdaten des regionalen Opferhilfebüros Göttingen erhalten.


Stiftung Opferhilfe Niedersachsen

Die Opferhilfebüros bieten für Opfer konkret folgende Hilfeleistungen: Psychosoziale Betreuung und Beratung, Vermittlung zu weitergehenden Hilfs- und Beratungsangeboten, Begleitung zu Gerichts-, Behörden-, Anwalts-, und Arztterminen, Unterstützung von Anträgen. Außerdem erhalten Opfer Informationen über finanzielle Hilfen und Ansprüche.

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Opferentschädigungsverein "Ausgleich"

Der Verein AUSGLEICH wurde im Herbst 1996 von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Bereichen Bewährungshilfe und Jugendgerichtshilfe gegründet und leistet seit 1997 erfolgreiche Arbeit bei der finanziellen Entschädigung von Opfern von Straftaten.

Leider können in Strafverfahren die Schadensersatzansprüche von Geschädigten nicht immer ausreichend gewürdigt werden, speziell dann, wenn die Täter zahlungsunfähig sind.

An diesem Dilemma setzt der Verein Ausgleich an:

Das bekannte gerichtliche Sanktionsinstrument der gemeinnützigen Arbeit wurde qualitativ verändert.
D. h. für jede geleistete gemeinnützige Arbeitsstunde durch die Täter zahlt der Verein in den zugewiesenen Fällen aus Vereinsmitteln eine symbolische Entlohnung von 8,00 Euro. Das ”erarbeitete” Geld erhält jedoch nicht der Straftäter, sondern wird direkt von unserm Verein zur Entschädigung an das Opfer weitergeleitet.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landgerichts Göttingen.


Täter-Opfer-Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) entstand in den 1980er Jahren zunächst als Modellversuch zur Konfliktschlichtung zwischen Tätern und Opfern von Straftaten. Sowohl Tätern als auch Opfern wird dabei die Gelegenheit geboten, Konflikte, die entweder zu der Straftat geführt haben oder durch diese erst begründet wurden, zufriedenstellend beizulegen. Das Verfahren wird stets von einem unparteiischen Dritten begleitet. Schadenswiedergutmachung und Konfliktausgleich gehören zu den wesentlichen Elementen eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Den Kernbereich bildet die Auseinandersetzung zwischen Täter und Opfer im Rahmen einer persönlichen und unter Umständen auch wiederholten Begegnung. Die unmittelbare Gegenüberstellung im Gespräch hilft den Beteiligten, die Straftat aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Darüber hinaus wird eine beiderseitige Aufarbeitung der emotionalen Probleme ermöglicht. Im Idealfall führt dies auch zu einer dauerhaften Versöhnung zwischen den Beteiligten. Der Täter soll außerdem für die beim Opfer hervorgerufenen Folgen seiner Straftat sensibilisiert werden. Die daraus resultierende persönliche Betroffenheit des Täters soll ihn nicht zuletzt von der Begehung weiterer Straftaten abhalten.

Nähere Informationen über den Täter-Opfer-Ausgleich erhalten Sie auf der Internetseite: Justizprotal des Landes Niedersachsen.


Direktor, Geschäftsleiter, Wachtmeisterin, Auszubildende sitzen auf bzw. stehen hinter einer orangen Bank.   Bildrechte: aghmue

Orange Day

Das Amtsgericht Hann. Münden hat sich der landesweiten Initiative der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen zum Orange Day angeschlossen und setzt mit dieser orangenen Bank im Westflügel des Amtsgerichtsgebäudes ein starkes Zeichen gegen Gewalt.

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