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Amtsgericht Hann. Münden

Bereitschaftsdienst



Bei dem Amtsgericht Hann. Münden ist ein richterlicher Eildienst eingerichtet. Dieser ist lediglich für dringende Fälle – wie freiheitsentziehende Maßnahmen nach der StPO, dem BPolG, dem NPOG und in Abschiebehaftsachen; unaufschiebbare richterliche Untersuchungshandlungen nach der StPO auf Antrag der Staatsanwaltschaft; eine vollständige Freiheitsentziehung bewirkende Fixierungen und Unterbringungen in einer geschlossenen psychiatrischen Station nach §§ 21 c NPsychKG, 1631 b, 1906 Abs. 4 BGB sowie unaufschiebbare einstweilige Verfügungen in Zivilsachen oder einstweilige Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz – vorgesehen.

Die/der für Eilsachen zuständige Richter:in ist außerhalb der regulären Geschäftszeiten

montags bis donnerstags von 06.00 Uhr bis 09.00 Uhr und 15.30 Uhr bis 21.00 Uhr,

freitags, an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen, am Tag vor Heiligabend und am Tag vor Silvester

von 06.00 Uhr bis 09.00 Uhr und 12.00 Uhr bis 21.00 Uhr sowie

samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen von 06.00 bis 21.00 Uhr

unter der besonderen Bereitschaftsnummer 05541-9881-55 erreichbar.

Da es sich um eine Rufbereitschaft handelt, ist eine Erreichbarkeit des richterlichen Bereitschaftsdienstes per Fax, elektronischer Post oder Briefpost nicht (durchgehend) gegeben. Kontaktieren Sie den Eildienst daher bitte auch immer telefonisch.

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