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Elektronischer Rechtsverkehr

Änderungen zum 01.01.2022 - Schriftformwahrende Übermittlung ERV


Zum 01.01.2022 treten Änderungen in den Regelungen zur elektronischen Kommunikation mit professionellen Einreichern in Kraft! Genaueres entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument: Schriftformwahrende Übermittlung an das GerichtSchriftformwahrende Übermittlung ERV


Der elektronische Rechtsverkehr ist nicht über den allgemeinen E-Mailverkehr möglich. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kann rechtswirksam elektronisch nur über die besonderen Postfächer beA, beN oder beBPO sowie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) kommuniziert werden. Die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs ist nur dafür zertifizierten Nutzern erlaubt, in der Regel professionellen Anwendern (Behörden, Rechtsanwälte und Notare, etc.).

Eine rechtswirksame Übermittlung per einfacher E-Mail bleibt weiterhin unzulässig. Das bedeutet, dass sich für die meisten Bürger nichts ändert und auch künftig eine rechtlich wirksame Übertragung postalisch oder per Telefax möglich ist. Der E-Mail Kommunikationsweg und das Kontaktformular stehen ausschließlich für informelle Anfragen zur Verfügung.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesjustizportals.


Schmuckgrafik (zum Artikel: Informationen und aktuelle Mitteilungen zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP))   Bildrechte: MJ
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