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Weiterhin pandemiebedingte Einschränkungen beim Amtsgericht Hann. Münden

- Zutritt zum Amtsgericht nur mit medizinischer Maske -


Das Amtsgericht Hann. Münden informiert alle Besucherinnen und Besucher darüber, dass im Gerichtsgebäude ab sofort eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske oder Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2) besteht.

Darüber hinaus wird die bereits praktizierte Reduzierung des Publikumsverkehrs auf ein absolut notwendiges Minimum mindestens bis zum 15. März 2021 andauern. Dies bedeutet, dass weiterhin weniger Verhandlungen und Anhörungen durchgeführt werden können. Damit ggf. einhergehende Terminsaufhebungen bzw. -verschiebungen und Verzögerungen im Ablauf einzelner Verfahren sind leider unvermeidlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts bitten hierfür im Sinne eines effektiven Schutzes vor einer Infektion mit dem Corona-Virus um Verständnis.

(Vermerk aus der Redaktion: der eingeschränkte Publikumsverkehr wurde verlängert bis einschließlich 30.04.2021. Weitere Einschränkungen sind vorbehalten.)



Kontakt:

Pressesprecher des Amtsgerichts

Direktor des Amtsgerichts

Matthias Thielbeer

Tel. 05541/9881-27

E-Mail: aghmu-pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.01.2021
zuletzt aktualisiert am:
15.04.2021

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