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Eingeschränkte Maskenpflicht

Eingeschränkte Maskenpflicht


- Nur noch eingeschränkte Pflicht zum Tragen einer medizinischer Maske im Amtsgericht Hann. Münden -

Das Amtsgericht Hann. Münden informiert alle Rechtssuchenden, Besucherinnen und Besucher darüber, dass im Gerichtsgebäude aktuell grundsätzlich keine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes mehr besteht. Lediglich dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann (z.B. bei Einlasskontrollen) oder es – z.B. in einem Sitzungssaal oder einem Dienstzimmer – im Einzelfall angeordnet wird, ist das Tragen einer medizinischen Maske noch verpflichtend.

Die ggf. erforderliche Maske ist mitzubringen und wird nicht durch das Gericht gestellt.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird zum Eigenschutz allerdings auch weiterhin empfohlen.

Kontakt:

Pressesprecher des Amtsgerichts

Direktor des Amtsgerichts

Matthias Thielbeer

Tel. 05541/9881-27

E-Mail: aghmu-pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.01.2023
zuletzt aktualisiert am:
13.01.2023

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