Artikel-Informationen
erstellt am:
30.07.2025
Die Digitalisierung der Justiz gleicht dem Bau einer Brücke: Die Bauphase erfordert Umwege, doch das Ziel ist eine bessere Verbindung für alle.
Das Amtsgericht Hann. Münden befindet sich mitten in dieser Phase. Ab 1. Januar 2026 wird die elektronische Akte für alle Gerichte verpflichtend. Die Umstellung auf digitale Prozesse erfordert enorme Kraftanstrengungen. Trotz überobligatorischen Einsatzes aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen technische Anpassungen, völlig neue Arbeitsprozesse, eine erhebliche Mehrbelastung und die parallele Bewältigung des Regelbetriebs derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten. Wir wissen, dass dies insbesondere für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger eine Belastung darstellt und bedauern dies ausdrücklich. Jede Verfahrensverzögerung, jede verzögert bearbeitete Rechnung einer/ eines Verfahrensbeteiligten ist uns bewusst – und wir nehmen die damit einhergehenden Sorgen sehr ernst.
Die Digitalisierung ist kein Sprint, sondern ein Marathon, den wir mit ganzer Kraft laufen. Unser Ziel ist eine moderne, effiziente Justiz – dafür bitten wir heute um Geduld und Verständnis. Sie können sicher sein, dass seitens des Amtsgerichts Hann. Münden alles getan wird, die vorübergehend unvermeidlichen Bearbeitungsrückstände so klein wie möglich zu halten. Dies schließt viele freiwillige Überstunden mit ein.
Ihr Verständnis ist uns wichtig – und wir wissen es zu schätzen. Für Ihre Geduld, Ihr Vertrauen und die konstruktive Zusammenarbeit in dieser Übergangsphase möchten wir uns ausdrücklich bedanken.
Ein starker Rechtsstaat ist das Fundament unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Hierzu gehören auch moderne, digitale Gerichte, die schneller arbeiten können.
Hinweis für alle am Verfahren beteiligten Personen, Behörden, Organe der Rechtspflege sowie Organisationen und Verbände:
Bitte nutzen Sie für alle Übersendungen die zugelassenen elektronischen Wege. Dies beschleunigt die Bearbeitung erheblich
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erstellt am:
30.07.2025