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Amtsgericht Hann. Münden
Bereitschaftsdienst
Bei dem Amtsgericht Hann. Münden ist ein richterlicher Eildienst eingerichtet. Dieser ist lediglich für dringende Fälle – wie freiheitsentziehende Maßnahmen nach der StPO, dem BPolG, dem NPOG und in Abschiebehaftsachen; unaufschiebbare richterliche Untersuchungshandlungen nach der StPO auf Antrag der Staatsanwaltschaft; eine vollständige Freiheitsentziehung bewirkende Fixierungen und Unterbringungen in einer geschlossenen psychiatrischen Station nach §§ 21 c NPsychKG, 1631 b, 1906 Abs. 4 BGB sowie unaufschiebbare einstweilige Verfügungen in Zivilsachen oder einstweilige Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz – vorgesehen.
Die/der für Eilsachen zuständige Richter:in ist außerhalb der regulären Geschäftszeiten
montags bis donnerstags von 06.00 Uhr bis 09.00 Uhr und 15.30 Uhr bis 21.00 Uhr,
freitags, an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen, am Tag vor Heiligabend und am Tag vor Silvester
von 06.00 Uhr bis 09.00 Uhr und 12.00 Uhr bis 21.00 Uhr sowie
samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen von 06.00 bis 21.00 Uhr
unter der besonderen Bereitschaftsnummer 05541-9881-55 erreichbar.
Da es sich um eine Rufbereitschaft handelt, ist eine Erreichbarkeit des richterlichen Bereitschaftsdienstes per Fax, elektronischer Post oder Briefpost nicht (durchgehend) gegeben. Kontaktieren Sie den Eildienst daher bitte auch immer telefonisch.