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Neue Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie für den Gerichtsvollzieherauftrag

- verpflichtend zu verwenden ab dem 01.11.2023 -


Seit dem 01.01.2023 stehen neue Formulare zum Zwecke der Zwangsvollstreckung zur Verfügung.


Um einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu stellen (Kontopfändung/Lohnpfändung u.a.) oder für den Gerichtsvollzieherauftrag (Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen) sind nun die neuen Formulare verwendbar und ab dem 01.11.2023 sogar verpflichtend zu verwenden. Ein Antrag kann mit den bisher bekannten Formularen dann nicht mehr gestellt werden und wäre zu beanstanden.


Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz finden Sie die neuen Formulare nebst der jeweiligen Hinweisblätter inklusive Ausfüllhinweisen. Auch über unseren Reiter Service und Formulare werden Sie dorthin verlinkt.

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