Das Schiedsamt
Informationen über außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten.
Das Schiedsamt dient der außergerichtlichen Streitbeilegung. Es kann von jedem – auch minderjährigen – Bürger angerufen werden zur Schlichtung bürgerlicher Streitigkeiten (z.B. Schadensersatz, Mietzins, Räumung der Wohnung, nachbarrechtliche Streitigkeiten wegen Kompostgeruch, Bäumen, Einfriedung etc.) und bestimmter strafrechtlicher Streitigkeiten.
Die Schiedsfrau bzw. der Schiedsmann (Schiedspersonen) haben keine Entscheidungsgewalt wie ein Gericht, sondern versuchen, mit den Parteien unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen eine einvernehmliche Beilegung des Streites herbeizuführen. Dabei können die Parteien – anders als bei einer gerichtlichen Entscheidung per Urteil – selber an der Gestaltung der Lösung mitwirken. Die Schiedspersonen sind für die Führung solcher Schlichtungsverhandlungen ausgebildet und unterstehen der dienstlichen Aufsicht des Amtsgerichts.
Weitergehende Informationen können Sie dem als PDF - Datei vorliegenden Artikel entnehmen, den Sie sich über den Verweis in der Infospalte herunterladen können.
Die örtliche Zuständigkeit der Schiedspersonen, die der Dienstaufsicht des Amtsgerichts Hann. Münden unterstehen, ergibt sich aus der folgender Übersicht:
Hann. Münden
Christa Tischmeier
Am Entenbusch 4, 34346 Hann. Münden
Tel.: 05541 73844
Vertreter:
Alfred Schmidt (s.u.)
Dransfeld
Alfred Schmidt
Rosenstraße 5, 37127 Dransfeld
Tel.: 05502770
Staufenberg
Frau Christa Siebert
Gemeinde Staufenberg
Hannoversche Straße 21
34355 Staufenberg
Telefon: 05543/3010
Vertreter:
Herr Rolf Haeder
Klausbreite 6
34355 Staufenberg
Telefon: 05543/1635